Zahlungskonditionen

3. Preise und Zahlung

3.1 Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk incl. Lieferung und Montage der Anlage bis maximaler Entfernung zum jeweiligen Trafo von 2 Meter, und maximal 5 Meter Anschlusskabellänge, jeder weitere Entfernungsmeter wird nach Aufwand von Material und Mannstunden berechnet.

3.2 Die Preise verstehen sich stets zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Der Verkäufer behält sich vor, Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Preisänderungen seitens seiner Lieferanten eintreten.

3.3 Angebote sind stets freibleibend.

3.4 Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das auf der Rechnung genannte Konto zu erfolgen.

3.5 Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig, außer im nachfolgend genannten Fall.

3.6 Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind 100 % des Kaufpreises bei Auftragserteilung fällig zu zahlen.

Bei Zahlung des Gesamtkaufpreises bei Auftragserteilung können 2 % Skonto abgezogen werden.

Bei 90 % Anzahlung ist kein Skontoabzug möglich.

3.7 Die Vorauszahlungsbürgschaft wird in Höhe von 90 % des Nettoauftragswertes erbracht, das Einzelstück bis max. 150.000 Eur. (ohne MwSt.)

Die Rückgabe der Bürgschaft hat sofort nach Erhalt des Gerätes zu erfolgen.

Spätestens jedoch ist diese unserem Monteur / oder dem Vertriebspartner bei der Inbetriebnahme auszuhändigen.

Bei einer verspäteten Rückgabe wird 1% des Gerätewertes pro Monat berechnet.

Vorauszahlungsbürgschaftsregelung für das Ausland:

Anrainerstatten: Der Kaufpreis ist mit 100 % Vorauskasse fällig, die Höhe der Vorauszahlungsbürgschaft beträgt 50 % des Nettoauftragswertes (ohne MwSt.).

Staaten außerhalb der Anrainerstatten: Vorauskasse 100% ohne Vorauszahlungsbürgschaft.

3.8 Der Verkäufer wird den Montagetermin schriftlich mitteilen, maßgeblich für die Frist ist der Zugang der Mitteilung über den Montagetermin beim Käufer.

3.9 Der Einbau und die Montage erfolgt erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung.

3.10 Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basis - Zinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3.11 Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen vorbehalten.

3.12 Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Käufer nach dessen Wahl Zug um Zug- Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle oder nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten