Maximale Förderung + reduzierte Stromkosten intelligent kombinieren
Nutzen Sie staatliche Entlastung und technische Effizienz gleichzeitig
Industriestrompreis nutzen
- Bis zu 50 % des Stromverbrauchs entlastet
- Preisuntergrenze ca. 5 ct/kWh
- Gültig 2026 bis 2028
- EU-Kommission genehmigt
Förderung verpflichtet –
eSaver erfüllt
- 50 % müssen in Effizienz investiert werden
- eSaver erfüllt genau diese Anforderung
- BAFA Modul 3 – bis zu 45 % Zuschuss
- Investitionsbooster steuerlich nutzbar
Doppelte wirtschaftliche Wirkung
- Strompreis sinkt durch den Staat
- Verbrauch sinkt durch eSaver
- Ergebnis: maximale Gesamtersparnis
- Unabhängig von Förderprogrammen wirksam
Was ist der Industriestrompreis?
Der Industriestrompreis ist eine staatliche Entlastung für energieintensive Unternehmen mit Produktionsstandorten. Für einen Teil des Stromverbrauchs wird der Preis deutlich reduziert – in der Regel auf rund 5 ct/kWh.
Die Regelung gilt für die Jahre 2026 bis 2028 und wurde durch die EU-Kommission genehmigt.
Voraussetzung ist die Zuordnung zu einem förderfähigen Industriesektor (z. B. Metall, Chemie, Glas). Entscheidend ist der WZ-Code – nicht jedes Unternehmen ist automatisch berechtigt.
Antragstellung über BAFA – rückwirkend möglich.
50%
des Stromverbrauchs preislich entlastet
5ct
Preisuntergrenze pro kWh
2026–28
Laufzeit der Regelung
90+
förderfähige Branchen (KUEBLL-Liste)
Wer profitiert wirklich?
Der Industriestrompreis gilt nur für bestimmte Branchen der energieintensiven Industrie. Grundlage ist die sogenannte KUEBLL-Liste mit rund 90 Sektoren.
Viele Unternehmen fallen nicht automatisch darunter – genau deshalb ist eine Prüfung entscheidend.
Branchen u. a.: Metall · Chemie · Kunststoff · Glas · Keramik · Papier · Lebensmittel (energieintensiv) · Bergbau
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Beantworten Sie wenige Fragen und Sie erhalten sofort eine erste Einschätzung
In welcher Branche ist Ihr Unternehmen tätig?
Wie hoch ist Ihr jährlicher Stromverbrauch?
Wie beziehen Sie Ihren Strom?
Gibt es Auffälligkeiten in Ihrem Stromnetz?
Mehrfachauswahl möglich
Sind Investitionen in Energieeffizienz geplant?
Die erste Einschätzung erfolgt auf Basis Ihrer Angaben. Die finale Bewertung erfolgt anhand Ihrer tatsächlichen Branchenzuordnung (WZ-Code) und Kennzahlen. Keine Rechts- oder Steuerberatung.




