eSaver Förderung und Finanzierung
eSaver Förderung und Finanzierung
Kauf – Mietkauf – Leasing – Contracting
Lernen Sie hier die verschiedenen Investitionsmöglichkeiten für eine eSaver®-Anlage kennen. Je nach Vorhaben und den jeweils geltenden Förderbedingungen können Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen förderfähig sein. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung der Möglichkeiten.
Förderzuschuss über BAFA Modul 3
Investitionen im Zusammenhang mit eSaver® können im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), insbesondere über Modul 3, förderfähig sein. Die Förderfähigkeit ist abhängig vom jeweiligen Vorhaben und den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen.
Die Antragstellung erfolgt beim BAFA über das Modul 3 „MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software“. Dabei benennt die Abkürzung MSR = Mess-, Steuer- und Regelungstechnik das Technikprinzip der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik der Marke eSaver.
Das eSaver-Team unterstützt Sie kompetent bei der BAFA-Antragstellung.

Ihre Vorteile auf einen Blick:
Förderhöhe abhängig von Unternehmensgröße, Vorhaben und geltenden Förderbedingungen
Bewilligungszeitraum in der Regel 36 Monate
Die Antragstellung muss rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Für Beauftragungen vor Erhalt des Zuwendungsbescheids gelten die jeweils aktuellen Vorgaben des Förderprogramms.
Wir freuen uns auf Ihre Bestellung!
Für die Antragstellung über Modul 3 ist grundsätzlich kein Energieeffizienz-Experte als Voraussetzung vorgesehen. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Förderbedingungen des BAFA.
Keine separate Genehmigung durch den Energieversorger
Der eSaver® ist keine Energieerzeugungsanlage und speist keine elektrische Energie in das öffentliche Netz ein. Ob im konkreten Projekt technische Abstimmungen oder Vorgaben des Netzbetreibers zu berücksichtigen sind, wird im Rahmen der Projektplanung geprüft.
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Mehr zur bafa förderungLeasing und Mietkauf
Durch unsere Kooperation mit verschiedenen Finanzierungspartnern können wir Ihnen ein passendes Leasing- oder Mietkaufangebot unterbreiten.
Hierbei ist zu beachten:
Eine BAFA-Förderung ist bei Leasing oder Mietkauf nach den derzeit geltenden EEW-Förderbedingungen nicht möglich.
Je nach Finanzierungspartner kann eine Finanzierung ohne Grundschuld möglich sein.
Konditionen sind abhängig vom jeweiligen Finanzierungspartner und der individuellen Bonitätsprüfung.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl einer geeigneten Finanzierungslösung.
Contracting und BAFA-Förderung können miteinander kombiniert werden. Für geförderte Contractingmaßnahmen gelten besondere Voraussetzungen des EEW-Förderprogramms. Die Förderfähigkeit wird für das jeweilige Vorhaben individuell geprüft.
Contracting
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