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BAFA-Förderung

Förderung und-

Finanzierung

BUNDESFÖRDERUNG FÜR ENERGIE- UND RESSOURCENEFFIZIENZIN DER WIRTSCHAFT (EEW)

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit (EEW) unterstützt investive Maßnahmen, die zu einer Reduzierung des Energie- und/oder Ressourcenverbrauchs sowie der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland führen. Dies geschieht durch einen Investitionskostenzuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), finanziert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Seit dem 15. Februar 2024 können im Rahmen des Modul 3 – MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software wieder Förderanträge bei der BAFA für Energiemanagement-Hardware und -Software gestellt werden. In diesem Beitrag geben wir einen kurzen Überblick über das Modul 3 der EEW-Förderung.

Was wird gefördert? – Der Fördergegenstand

Das Modul 3 der EEW fördert den Erwerb und die Installation von:

dot-circle-line Energiemanagementsoftware sowie die Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit dieser Software.

dot-circle-line Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) und Sensorik zum Monitoring und zur effizienten Regelung von Energie- und Materialströmen zur Einbindung in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem.

dot-circle-line Modulspezifische Förderung von Nebenkosten: Kosten für den Anschluss der geförderten Technologien, inklusive notwendiger baulicher Maßnahmen und die Erstellung eines Messkonzepts durch externe Dritte.

Was wird gefördert? – Der Fördergegenstand

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt für das Modul 3 sind:

dot-circle-line Private Unternehmen

dot-circle-line Kommunale Unternehmen

dot-circle-line Landesunternehmen

dot-circle-line Kontraktoren

Nicht antragsberechtigt sind unter anderem:

dot-circle-line Kommunen und deren Regie- und Eigenbetriebe

dot-circle-line Unternehmen des Bundes

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

dot-circle-line Die zu fördernde MSR-Hardware muss in eine gelistete Energiemanagementsoftware eingebunden und die erfassten Energiekennzahlen für mindestens 3 Jahre ab Inbetriebnahme der beantragten Investition gespeichert werden.

dot-circle-line Die Förderung einer Energiemanagement-Software ist nur möglich, wenn diese in der BAFA-Liste förderfähiger Software-Lösungen aufgeführt ist.

dot-circle-line Förderfähig ist stationäre Mess- und Sensortechnik, welche zur Erhebung und Bewertung des Energie- und Materialverbrauchs maßgebliche Größen erfasst. Hierunter fallen insbesondere Strom, Spannung, elektrische Leistung, Temperatur, Wärme- und/oder Kältemenge, Volumenstrom (flüssig, gasförmig), Beleuchtungsstärke und Druckluftmenge.

dot-circle-line Mess- und Sensortechnik muss in direktem Bezug zu einem Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystem stehen. Ein unmittelbarer Bezug liegt vor, wenn die Messergebnisse über eine gelistete Softwarelösung in den Managementprozess einfließen. Die Einbindung kann direkt oder über ein Leitsystem, aus dem die Daten ausgelesen werden, erfolgen.

dot-circle-line Die Steuerungs- oder Regelungstechnik muss in unmittelbarem Bezug zu einem Energiemanagementsystem oder Umweltmanagementsystem stehen. Ein unmittelbarer Bezug liegt vor, wenn die Wirkung der Steuerung oder Regelung durch eine gelistete Softwarelösung quantifiziert wird.

dot-circle-line Für die Antragsstellung im Modul 3 sind neben den „Standard-Anträgen“ weitere technische Unterlagen notwendig. Dieses Systemkonzept enthält den Nachweis über den Bezug der Hardware (MSR) zur gelisteten Software und besteht zusätzlich aus:

einem Datenerfassungsplan für Messtechnik und Sensorik (5.9 der DIN ISO 50015:2018-0) und/oder

einem Wirkplan für Steuerungs- und Regelungstechnik (DIN IEC 60050-351:2014-09) inkl. Stückliste der Sensoren und Aktoren.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt über Artikel 38 der AGVO. Die Höhe der Förderung hängt von der Art des Unternehmens ab und ergibt sich durch Multiplikation der Förderquote mit den Investitionsgesamtkosten (IGK). Der Maximalzuschuss für Maßnahmen innerhalb des
 Modul 3 darf 20 Millionen Euro nicht überschreiten. Dies gilt auch für zusammenhängende Maßnahmen, die auf mehrere Förderanträge verteilt werden.

Förderquoten:

dot-circle-line Große Unternehmen: 25 %

dot-circle-line Mittlere Unternehmen: 35 %

dot-circle-line Kleine Unternehmen: 45 %

Wichtige Hinweise

Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben durchgeführt werden, wie sie z.B. das Energieeffizienzgesetz vorsehen, sind über das Modul 3 der EEW nicht förderfähig und von der Förderung ausgeschlossen (vgl. Punkt 2.7 des BAFA-Merkblatts).

Wichtige Hinweise

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